Sie benötigen zur Anmeldung:
Das Taufprotokoll muss in der Wohnpfarre aufgenommen werden.
Soll die Taufe nicht in der Wohnpfarre erfolgen, stellt die Wohnpfarre die Tauferlaubnis für die gewünschte Taufpfarre aus.
Die Anmeldung zur Erstkommunionvorbereitung erfolgt im Oktober/November (der genaue Termin steht dann auf der Gottesdienstordnung).
Benötigt wird der Taufschein des Kindes, falls es nicht in Ladendorf oder Herrnleis getauft worden ist.
Die Erstkommunionvorbereitung beginnt im Februar.
Die Anmeldung zur Firmvorbereitung erfolgt im Oktober/Noveber (der genaue Termin steht dann auf der Gottesdienstordnung).
Benötigt wird der Taufschein, sofern der Firmkandidat nicht in Ladendorf oder Herrnleis getauft worden ist.
Der Firmpate muss gefirmt sein (um Vorlage des Taufscheines bitten wir im Laufe der Firmvorbereitung).
Die Firmvorbereitung ist in der Wohnpfarre zu besuchen. Mit der Firmkarte (die Bestätigung, dass die Firmvorbereitung erfolgt ist) darf die Firmung auch in einer anderen Pfarre empfangen werden.
Mehr Informationen zum Thema Fimung finden Sie hier.
Sie benötigen zur Anmeldung in der Wohnpfarre der Braut oder des Bräutigams:
Das Trauungsprotokoll muss in der Wohnpfarre der Braut aufgenommen werden. Findet die Trauung nicht in der Wohnpfarre statt, wird das Trauungsprotokoll an die Trauungspfarre weitergeleitet.
Weitere Informationen erhalten Sie während der Kanzleistunden unter 02575/2200.
(red)